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   VG Karlsruhe, 14.08.2020 - 3 K 11279/18   

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https://dejure.org/2020,34213
VG Karlsruhe, 14.08.2020 - 3 K 11279/18 (https://dejure.org/2020,34213)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.08.2020 - 3 K 11279/18 (https://dejure.org/2020,34213)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. August 2020 - 3 K 11279/18 (https://dejure.org/2020,34213)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Anerkennung von EU-Lehrerdiplomen: Anforderungen in Baden-Württemberg rechtswidrig

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 26.06.2019 - C-729/17

    Kommission/ Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 258

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.08.2020 - 3 K 11279/18
    Bei der Festlegung der Einzelheiten der Ausgleichsmaßnahmen ist dabei in besonderem Maße dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung zu tragen, dessen Beachtung Art. 14 Abs. 5 Richtlinie 2005/36/EG ausdrücklich anmahnt (vgl. hierzu auch EuGH, Urteil vom 26.06.2019 - C-729/17 -, juris Rn. Rn. 92).

    Nach § 8 Satz 2 EU-EWR-Lehrerverordnung erstreckt sich die Eignungsprüfung auf die dem Antragsteller mitgeteilten Sachgebiete, also auf das nach § 5 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EU-EWR-Lehrerverordnung i.V.m. Art. 3 Abs. 1 lit. h) Satz 2 Richtlinie 2005/36/EG mitzuteilende Verzeichnis der fehlenden Sachgebiete (dazu 2.2.1.).Art. 3 Abs. 1 lit. h) Satz 4 Richtlinie 2005/36/EG gibt insoweit weiter vor, dass sich die Eignungsprüfung nur auf Sachgebiete erstreckt, die aus dem erstellten Verzeichnis der von der Ausbildung des Antragstellers nicht abgedeckten Sachgebiete ausgewählt werden und deren Kenntnis eine wesentliche Voraussetzung für die Ausübung des Berufs im Aufnahmemitgliedstaat ist; auch Art. 14 Abs. 1, Abs. 4 Richtlinie 2005/36/EG gibt vor, dass sich die Ausgleichsmaßnahme nur auf nicht abgedeckte Fächer und von diesen nur auf solche bezieht, die wesentliche Voraussetzung für die Ausübung des Berufs sind (dazu auch schon 2.2.1.) Für die Ausgleichsmaßnahme sind nach Art. 14 Abs. 1, Abs. 4, Art. 3 Abs. 1 lit. h) Richtlinie 2005/36/EG und in richtlinienkonformer Auslegung des sie umsetzenden § 5 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3, § 9 Abs. 1 EU-EWR-Lehrerverordnung daher nur Fächer auszuwählen, die von der Ausbildung nicht abgedeckt sind und die für die Ausübung des Berufs wesentlich sind (vgl. auch EuGH, Urteil vom 26.06.2019 - C-729/17 -, juris Rn. 92).

    Ergänzend ist auszuführen, dass in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs geklärt ist, dass eine nationale Regelung nicht mit der Richtlinie 2005/36/EG in Einklang steht, die keine vorherige Beurteilung vorsieht, um festzustellen, ob ein Antragsteller eine Ausbildung in Fächern erhalten hat, die sich wesentlich von denen unterscheiden, die der im Aufnahmemitgliedstaat geforderte Ausbildungsnachweis abdeckt, da diese vorherige Beurteilung nach Art. 14 Richtlinie 2005/36/EG (zwingend) erforderlich ist, damit Ausgleichsmaßnahmen verlangt werden können (EuGH, Urteil vom 26.06.2019 - C-729/17 -, juris Rn. 99 f.).

    Auch für den Anpassungslehrgang ist wiederum auszuführen, dass in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs geklärt ist, dass eine nationale Regelung nicht mit der Richtlinie 2005/36/EG in Einklang steht, die keine vorherige Beurteilung vorsieht, um festzustellen, ob ein Antragsteller eine Ausbildung in Fächern erhalten hat, die sich wesentlich von denen unterscheiden, die der im Aufnahmemitgliedstaat geforderte Ausbildungsnachweis abdeckt, da diese vorherige Beurteilung nach Art. 14 Richtlinie 2005/36/EG (zwingend) erforderlich ist, damit Ausgleichsmaßnahmen verlangt werden können (EuGH, Urteil vom 26.06.2019 - C-729/17 -, juris Rn. 99 f.).

  • BVerwG, 30.09.2009 - 5 C 32.08

    Betriebsstilllegung; Elternzeit; Ermessen; Ermessensfehlgebrauch;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.08.2020 - 3 K 11279/18
    Inhaltbestimmungen können nicht isoliert angefochten werden; vielmehr muss Verpflichtungsklage erhoben werden (BVerwG, Urteil vom 30.09.2009 - 5 C 32.08 -, juris Rn. 11; Hamburgisches OVG, Urteil vom 22.06.2017 - 4 Bf 160/14 -, juris Rn. 66), die auf Erlass des Verwaltungsaktes mit dem Inhalt gerichtet ist, auf den der Antragsteller einen Anspruch zu haben glaubt (vgl. Stelkens, in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Auflage 2018, § 36 Rn. 95).

    Im Unterschied zu einer gesondert anfechtbaren Nebenbestimmung zeichnet sich eine Inhaltsbestimmung dadurch aus, dass sie nach ihrem objektiven Erklärungsgehalt den Inhalt der Hauptregelung überhaupt erst näher bestimmt, anstatt nur als gesonderte Leistungsverpflichtung neben den Hauptinhalt zu treten (BVerwG, Beschluss vom 23.01.2018 - 8 B 28.17 -, juris Rn. 7; s.a. BVerwG, Urteil vom 30.09.2009 - 5 C 32.08 -, juris Rn. 11; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.12.2017 - 10 S 2263/16 -, juris Rn. 24).

  • BVerwG, 28.09.2017 - 5 C 13.16

    Anspruch auf Förderung; Antriebsfunktion; Art der Förderung; Ausgleichsfunktion;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.08.2020 - 3 K 11279/18
    Maßgeblich ist, ob sich die Behörde in den gesetzlichen Grenzen ihres Ermessens gehalten und von ihrem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.09.2017 - 5 C 13.16 -, juris Rn. 11).
  • BVerwG, 08.12.1992 - 1 C 12.92

    Rechtskraftwirkung; Rechtskraftbindung; Anfechtungsklage; erfolgreiche

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.08.2020 - 3 K 11279/18
    Insoweit wird die Möglichkeit, dass infolge der Rechtskraft eine unrichtige Entscheidung maßgeblich bleibt, geringer veranschlagt als die Rechtsunsicherheit, die ohne die Rechtskraft bestehen würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.12.1992 - 1 C 12.92 -, juris, Rn. 15; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.06.2008 - 13 S 2809/07 -, juris Rn. 37).
  • OVG Hamburg, 22.06.2017 - 4 Bf 160/14

    Erlaubnis für die Vermittlung von Lotterien im Internet ohne beschränkende

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.08.2020 - 3 K 11279/18
    Inhaltbestimmungen können nicht isoliert angefochten werden; vielmehr muss Verpflichtungsklage erhoben werden (BVerwG, Urteil vom 30.09.2009 - 5 C 32.08 -, juris Rn. 11; Hamburgisches OVG, Urteil vom 22.06.2017 - 4 Bf 160/14 -, juris Rn. 66), die auf Erlass des Verwaltungsaktes mit dem Inhalt gerichtet ist, auf den der Antragsteller einen Anspruch zu haben glaubt (vgl. Stelkens, in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Auflage 2018, § 36 Rn. 95).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2017 - 10 S 2263/16

    Auf Alkoholkonsum bezogene Auflage zur Fahrerlaubnis trotz beendeten

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.08.2020 - 3 K 11279/18
    Im Unterschied zu einer gesondert anfechtbaren Nebenbestimmung zeichnet sich eine Inhaltsbestimmung dadurch aus, dass sie nach ihrem objektiven Erklärungsgehalt den Inhalt der Hauptregelung überhaupt erst näher bestimmt, anstatt nur als gesonderte Leistungsverpflichtung neben den Hauptinhalt zu treten (BVerwG, Beschluss vom 23.01.2018 - 8 B 28.17 -, juris Rn. 7; s.a. BVerwG, Urteil vom 30.09.2009 - 5 C 32.08 -, juris Rn. 11; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.12.2017 - 10 S 2263/16 -, juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 26.01.2007 - 1 BV 02.2147

    Ausnahmeermessen bei Vergnügungsstätte im Gewerbegebiet

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.08.2020 - 3 K 11279/18
    Da der Vollstreckungsgläubiger bei dieser Ausgangslage ohnehin auch gegen den neuen Bescheid Klage erheben muss, um den Eintritt der Bestandskraft zu verhindern, erscheint es sachgerecht, dass der Gläubiger auch den Anspruch, der ihm seiner Auffassung nach aufgrund des im Vorprozess ergangenen Urteils zusteht, nicht im Vollstreckungsverfahren durchsetzen muss, sondern auch diesen Anspruch im Klagewege - und damit in einem neuen Erkenntnisverfahren - weiterverfolgen darf (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 26.01.2007 - 1 BV 02.2147 -, juris Rn. 22).
  • BVerwG, 22.09.2016 - 2 C 17.15

    Beamter; Disziplinarklage; Disziplinarmaßnahme; Disziplinarurteil;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.08.2020 - 3 K 11279/18
    Der Streitgegenstand besteht aus der erstrebten Rechtsfolge, die im Klageantrag zum Ausdruck kommt, und dem Klagegrund, d.h. dem Sachverhalt, aus dem sie sich ergeben soll (BVerwG, Urteil vom 22.09.2016 - 2 C 17.15 -, juris Rn. 10; W.-R. Schenke, in Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016 § 90 Rn. 7).In diesem Umfang tritt materielle Rechtskraft ein, die ein in jeder Lage des Verfahrens zu beachtendes Prozesshindernis darstellt und grundsätzlich jede neue Verhandlung und Entscheidung über die rechtskräftig festgestellten Rechtsfolgen ausschließt (W.-R. Schenke, in Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016 § 121 Rn. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.2008 - 13 S 2809/07

    Zur Rechtskraft eines Urteils und Rücknahme einer Ausweisungsverfügung -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.08.2020 - 3 K 11279/18
    Insoweit wird die Möglichkeit, dass infolge der Rechtskraft eine unrichtige Entscheidung maßgeblich bleibt, geringer veranschlagt als die Rechtsunsicherheit, die ohne die Rechtskraft bestehen würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.12.1992 - 1 C 12.92 -, juris, Rn. 15; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.06.2008 - 13 S 2809/07 -, juris Rn. 37).
  • BVerwG, 03.02.1988 - 6 C 49.86

    Kriegsdienstverweigerung - Materielle Rechtskraft - Gewissensentscheidung -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.08.2020 - 3 K 11279/18
    Soweit der Streitgegenstand derselbe ist, ist die Klage bei unveränderter Sach- und Rechtslage daher ohne Sachprüfung wegen entgegenstehender Rechtskraft abzuweisen (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.02.1988 - 6 C 49.86 -, juris Rn. 9 f.; siehe auch W.-R. Schenke, in Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016 § 121 Rn. 10, 28).
  • BVerwG, 23.01.2018 - 8 B 28.17

    Verpflichtung des Gewerbetreibenden zur Einhaltung einer Mindestspieldauer bei

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